Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert zur Webseite und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung der Immobilie



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Krise im Wohnungsbau: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau hat Schwierigkeiten und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Experten zufolge hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären dieses Jahr allein 700.000 zusätzliche Wohnungen notwendig. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen belegen, die aktuellen Verhältnisse für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Bedürfnis trifft auf hohe Baukosten, stark gestiegene Zinsen und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Sondersituation bringt. Gleichzeitig erholen sich die Preise wieder. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 klicken Sie hier... Prozent. Besonders stark trafen diese Rückgänge sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Hinweise dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im vierten Monat des Jahres stieg der Europace Index gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Entwicklung könnte sich verhärten.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das vorteilhafte Zeitfenster könnte sich bald enden, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Immobilienerwerb besonders interessant. In dieser Zeitspanne, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienkauf. Interessenten sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzexperte eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Sie erarbeitet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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So wichtig ist der Energieausweis



Der Energiewert eines Hauses ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Er gibt dem Interessenten einen ersten Eindruck davon, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Seit Jahren ist die Vorlage des Energiewertes bei der Besichtigung von Immobilien verpflichtend. Bei fehlendem Energiewert kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Blick erkennbar macht. Er informiert über den Energiestand des Hauses oder der Wohnung und ist in Form eines Balkens mit Energieeffizienzklassen dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Darüber hinaus lassen sich allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr der Immobilie, Heizungsart etc. entnehmen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung, während für den Verbrauchsausweis die aktuellen Verbrauchswerte herangezogen werden. Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein höherer Aufwand erforderlich, was zu höheren Kosten führt. Er kommt zum Beispiel bei Neubauten zum Einsatz, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen.

So erstellt ein Profi einen Bedarfsausweis:

Um den Bedarfsausweis zu erstellen, nimmt ein Profi komplexe Berechnungen vor. Ein Bedarfsausweis muss zahlreichen Faktoren Rechnung tragen, darunter die Außenwanddämmung, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik. Auch die Bauform und die Lage sind von Bedeutung. So verbraucht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus weniger Energie als eine freistehende Immobilie auf dem Land. Die ermittelten Werte stellen lediglich Richtwerte dar. Letztlich entscheidet der persönliche Energiebedarf über den Energieverbrauch des Hauses.

Wer erstellt für mich den Energiepass?

Unterschiedlichste Experten dürfen den Energieausweis anfertigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation etc.

Wichtig ist, dass Sie einen unabhängigen Berater zur Hand haben. Um sicherzustellen, dass Ihr Energiepass hohe Standards erfüllt, können Sie sich an einen Makler wenden. Er stellt den erforderlichen Kontakt her oder besorgt den Energieausweis für Sie. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Makler den kompletten Verkaufsprozess übernehmen kann. Dadurch sparen Sie Zeit, Mühe und Geld. Setzen Sie beim Hausverkauf auf einen Makler!


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Planen Sie den Immobilienverkauf: Effektive Vorbereitung ist entscheidend

Sie sind bereit, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Wert Ihrer Immobilie korrekt bestimmt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Sämtliche Unterlagen vorbereitet?

 

Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Sanierungen und Modernisierungen erfasst?


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Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

Neue Immobilie bereits gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie idealerweise bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Beachten Sie dabei auch finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Kreditauflösung.

 

 

 

 

Rechtliche Sicherheit gegeben?

 

Auch rechtliche Aspekte dürfen nicht ignoriert werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Verpflichtungen, die den Verkauf erschweren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Fragen zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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